Etablierung Dänemark

Etablierung in Dänemark? Fragen Sie uns!

Möchten Sie sich auf dem dänischen Markt etablieren, oder hat Ihr Unternehmen dauerhafte Geschäftsbeziehungen zu einem dänischen Unternehmen, lohnt sich die Überlegung, in Dänemark eine Gesellschaft zu gründen, oder Anteile an einer bestehenden Gesellschaft zu erwerben.

Erwägungen und Fallgruben

Möchten Sie sich auf dem dänischen Markt etablieren, oder hat Ihr Unternehmen dauerhafte Geschäftsbeziehungen mit einem dänischen Unternehmen, lohnt sich die Erwägung, in Dänemark eine Gesellschaft zu gründen, oder Anteile an einer bestehenden Gesellschaft zu erwerben.

Vor der Etablierung müssen viele Überlegungen durchgeführt werden. Insbesondere muss das deutsche Unternehmen sich darüber Gedanken machen, ob folgende Fragen vor einer eventuellen Etablierung in Dänemark beantwortet werden können:

Hat das deutsche Unternehmen vor der Etablierung in Dänemark:

  • Kunden in Dänemark?
  • Kenntnis über dänische Kunden?
  • Kenntnis über Wettbewerber auf dem dänischen Markt?
  • Kenntnis über die dänische Mentalität / Geschäftskultur?
  • Kenntnis über die Arbeitsmarktverhältnisse in Dänemark?
  • Kenntnis über Marketing in Dänemark?
  • Kenntnis über besondere steuerliche und / oder juristische Verhältnisse in Dänemark?
  • Kenntnis darüber welche Unternehmensform gewählt werden sollte?
  • Kenntnis darüber, ob eine Filiale oder eine Gesellschaft die richtige Wahl ist?

 

Diese Fragen sind nur einige von vielen, die beantwortet werden müssen. Um diese Fragen zu beantworten und aufzuklären, stehen wir Ihnen gerne mit Beratung zur Verfügung.

Geschäftskultur in Dänemark

Zwischen Deutschland und Dänemark gibt es in der Geschäftskultur einige Unterschiede, die vor einer Etablierung in Dänemark beachtet werden sollten.

Einige Unterschiede sind z.B.:

  • Die Dänen begrüßen sich normalerweise in der „Du“-Form, und verwenden nur sehr selten die „Sie“-Form. Dies gilt in sowohl freundschaftlichen als auch geschäftlichen Beziehungen, und sollte daher nicht als ein Zeichen des mangelnden Respekts angesehen werden
  • Die Dänen tragen zur Arbeit eher selten formelle Kleidung, wie z.B. Krawatte und Anzug, insbesondere in den kleineren und mittelständischen Unternehmen. Unterschiedlich ist dies dann bei Feierlichkeiten, auch oft im Freundeskreis, wo sich die Dänen oft sehr formell kleiden
  • In Dänemark werden Entscheidungen oft Teamorientiert getroffen. Es gibt also sehr oft eine horizontale Kommunikation zwischen den Mitarbeitern, anstatt einer vertikalen Kommunikation. Wundern Sie sich deshalb nicht, wenn ein dänischer Mitarbeiter mit einer Frage direkt an einen deutschen Mitarbeiter und nicht zum Vorgesetzten geht

Wahl der Unternehmensform

Sollte das Unternehmen zur Schlussfolgerung kommen, dass sich eine Etablierung lohnt, muss überlegt werden, ob eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft von Vorteil ist und welche Form die Anforderungen und Wünsche des Unternehmens am besten erfüllt.

Ob die Gründung einer Zweigniederlassung (Filiale), Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft die richtige Lösung ist, kommt sowohl auf den Hintergrund des Unternehmens als auch auf die Begründungen sich auf dem dänischen Markt etablieren zu wollen, an.

Außer den Begründungen müssen sowohl Vor- als auch Nachteile bei den verschiedenen Unternehmensformen beachtet werden. Diese sind u.a.:

Personengesellschaften​

Vorteile

  • Steuerliche Verluste können zur Herabsetzung des Einkommens in Deutschland angewendet werden

 

Nachteile

  • Begrenzte Möglichkeiten für persönliche Steuerfreibeträge und Grenzgängerabzüge
  • Begrenzte Möglichkeiten für Pensionseinzahlungen mit Steuerabzügen (Arbeitgeberordnung)
  • Hohe Besteuerung, bis 56%, bei Einkommen über DKK 577.200 (zirka 77.400 Euro)
  • Begrenzte Möglichkeit für Einkommensaufteilung (persönliches Einkommen, Gesellschaftseinkommen, Aktieneinkommen und vielleicht Kapitaleinkommen)
Kapitalgesellschaften

Vorteile

  • Körperschaftssteuer 22%, ungeachtet der Einkommensgröße (jedoch gibt es in Dänemark nur diese Steuer, und keine weiteren Steuern wie z.B. Einkommenssteuer oder Gewerbesteuer)
  • Möglichkeit der Pensionseinzahlungen mit Steuerabzug (Arbeitgeberordnung)
  • Möglichkeit der Einkommensaufteilung 
  • Steuerkredit

 

Nachteile

  • Steuerliche Verluste können nicht zur Herabsetzung des Einkommens in Deutschland angewendet werden.
Gesellschaftsformen

Es gibt in Dänemark mehrere Gesellschaftsformen, von denen wir die am meisten ausgebreiteten, ApS und A/S, kurz erläutern möchten:

Anpartsselskab (ApS)
  • Ist mit der deutschen GmbH zu vergleichen, jedoch gibt es einige Unterschiede
  • Die ApS ist die am meisten ausgebreitete Gesellschaftsform in Dänemark
  • Gesellschaftskapital mindestens 40.000 DKK (etwa 5.400 EUR)
  • Mindestens 1 Gründer
  • Ein Vorstand und / oder ein Aufsichtsrat bestehend aus mindestens 1 Mitglied
Aktieselskab (A/S)
  • Ist mit der deutschen AG zu vergleichen. Auch hier bestehen allerdings Unterschiede
  • Gesellschaftskapital mindestens 400.000 DKK (etwa 54.000 EUR)
  • Mindestens 1 Gründer mit Wohnsitz in Dänemark oder in einem EU-Staat
  • 1 Aufsichtsrat bestehend aus mindestens 3 Mitgliedern
  • 1 Vorstand (der im Aufsichtsrat Teilnehmer sein kann)
Übrige Gesellschaftsformen

Es gibt in Dänemark auch weitere Gesellschaftsformen (K/S, P/S, Amba und weitere), die oft aber wegen verschiedener Regeln für eine Etablierung nicht in Frage kommen würden.

Gründungsverfahren

Das Gründungsverfahren (Satzung, Gründungsvertrag, Eintragung in das Handelsregister und Anmeldung bei den Steuerbehörden) wird üblicherweise durch einen Rechtsanwalt betreut. Die Gesellschaft wird mit dem Gründungsvertrag und der Satzung im dänischen Handelsregister (Erhvervsstyrelsen) eingetragen. Diese Behörde prüft auch eventuelle Sacheinlagen. Notare wirken bei der Gründung in Dänemark nicht mit.

Wir vermitteln gerne den Kontakt zu einem deutschsprachigen Rechtsanwalt in Dänemark.

Nach dem Gründungsverfahren gibt es jedoch noch einige Fallgruben und Überlegungen, die das Unternehmen anstellen und bewältigen muss. Diese Herausforderungen können mit einem dänischen Wirtschaftsprüfer gelöst werden, der als Ratgeber und Berater die Fallgruben kennt. Insbesondere ein Prüfer, der mit deutsch-dänischen Verhältnissen sehr oft zu tun hat, Deutsch spricht, und Kenntnisse über übliche Problemstellungen besitzt, ist von wesentlichem Vorteil.

Diese Eigenschaften besitzt Sønderjyllands Revision. Als Prüfer mit langjähriger Erfahrung und Kenntnis über deutsch-dänische Verhältnisse können wir diese Herausforderungen gemeinsam lösen.

Als Beispiel für typische Fallgruben bei einer Etablierung in Dänemark können erwähnt werden:

Personal-Problemstellungen
  • Lohnangaben bei den Behörden
  • Unterschiede zwischen deutscher und dänischer Rente
  • Unterschiede zwischen deutscher und dänischer Sozialgesetzgebung
  • Unterschiede zwischen deutschem und dänischem Urlaubsrecht
Sonstige Problemstellungen
  • Registrierung beim dänischen Handelsregister wird nicht korrekt durchgeführt
  • Registrierung bei Skat (Steuerbehörden) als Arbeitgeber
  • Registrierung von Umsatzsteuern und Angaben
  • Sprachliche Probleme (viele Vordrucke und Gesetzestexte gibt es nur auf Dänisch)

Und am wichtigsten – die dänische Sprache und Mentalität zu erlernen und zu verstehen.

Als führende Wirtschaftsprüferfirma im südlichen Jütland begegnen wir oft Unternehmen, die bei einer Etablierung falsch, oder oft gar nicht, beraten worden sind, was zu erheblichen Schwierigkeiten nicht nur mit den Behörden führt. Wir haben langjährige Erfahrung in der Gründung von Unternehmen, haben Kenntnisse von sowohl dänischen als auch deutschen Verhältnissen, und sprechen natürlich auch Deutsch.

EIN Ansprechpartner

Als unser Mandant und Auftraggeber haben Sie bei Sønderjyllands Revision einen festen Ansprechpartner mit einem festen Team, das mit der Bearbeitung Ihrer Aufträge betraut ist. Somit wissen Sie jederzeit, wer Ihr Ansprechpartner bei uns ist.

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